Trainingsordnung

Die nachfolgenden Hinweise sollen von allen Beteiligten (Vereinsvertreter, Kinder, Jugendliche und Eltern) als gemeinsame Basis für einen geordneten, sicheren und effizienten Übungsbetrieb verstanden werden:

  • Die Trainingsteilnehmer sollen regelmäßig, pünktlich und geduscht zum Training erscheinen.
  • Wir empfehlen das Tragen von Bademützen und Schwimmbrillen (keine Taucherbrillen).
  • Erst nach Aufforderung durch den Trainer dürfen die Kinder ins Wasser; nach Ende der Übungsstunde ist der Aufenthalt im Wasser nicht mehr gestattet.
  • Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen ist ein Ausschluß vom Training möglich.
  • Eine Stunde vor Trainingsbeginn sollte nichts mehr gegessen oder getrunken werden.
  • Bei Übelkeit oder Unwohlsein sollte auf die Teilnahme am Training verzichtet werden.
  • Laufen ist zur Unfallvermeidung im Bad generell verboten.
  • Allgemein anerkannte Baderegeln sollen bekannt sein.
  • Die Aufsichtspflicht des Trainers beschränkt sich auf die Kinder, die sich zum Trainingsbeginn an der vereinbarten Bahn eingefunden haben für die Dauer der Übungsstunde. Kinder, die sich bereits vor Trainingsbeginn oder nach Ende der Übungsstunde im Bad aufhalten, werden nicht von dem Übungsleiter beaufsichtigt.
  • Zum Aufsuchen der Toilette hat sich ein Trainingsteilnehmer bei seinem Trainer abzumelden.
  • Der Verein/Trainer ist über Erkrankungen/Behinderungen eines Kindes zu informieren.
  • Die Teilnahme am Training setzt die Mitgliedschaft im Verein voraus. Die Erziehungsberechtigten haben spätestens zur dritten Übungsstunde dem Trainer ein Anmeldeformular abzugeben.