|
Die nachfolgenden Hinweise sollen
von allen Beteiligten (Vereinsvertreter, Kinder, Jugendliche
und Eltern) als gemeinsame Basis für einen geordneten, sicheren und
effizienten Übungsbetrieb verstanden
werden:
- Die Trainingsteilnehmer sollen
regelmäßig, pünktlich und geduscht zum Training erscheinen.
- Wir empfehlen das Tragen von
Bademützen und Schwimmbrillen (keine Taucherbrillen).
- Erst nach Aufforderung durch den
Trainer dürfen die Kinder ins 'Wasser; nach Ende der
Übungsstunde ist der Aufenthalt im Wasser nicht mehr
gestattet.
- Den Anweisungen des Trainers ist
Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstößen ist ein Ausschluß vom Training möglich.
- Eine Stunde vor Trainingsbeginn
sollte nichts mehr gegessen oder getrunken werden.
- Bei Übelkeit oder Unwohlsein
sollte auf die Teilnahme am Training verzichtet werden.
- Laufen ist zur Unfallvermeidung
im Bad generell verboten.
- Allgemein anerkannte Baderegeln
sollen bekannt sein.
- Die Aufsichtspflicht des
Trainers beschränkt sich auf die Kinder, die sich zum
Trainingsbeginn an der vereinbarten Bahn eingefunden haben
für die Dauer der Übungsstunde. Kinder, die sich bereits vor
Trainingsbeginn oder nach Ende der Übungsstunde im Bad
aufhalten, werden nicht von dem Übungsleiter beaufsichtigt.
- Zum Aufsuchen der Toilette hat
sich ein Trainingsteilnehmer bei seinem Trainer abzumelden.
- Der Verein/Trainer ist über
Erkrankungen/Behinderungen eines Kindes zu informieren.
- Die Teilnahme am Training setzt
die Mitgliedschaft im Verein voraus. Die
Erziehungsberechtigten
haben spätestens zur dritten Übungsstunde dem Trainer ein
Anmeldeformular abzugeben.
|